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3.5.2.1: Relevanz

Die Relevanz eines Dokumentes für eine Anfrage ist eine Relation, r:D×Q->R wobei D={d1,...,dm} die Menge der Dokumente, Q die Menge der Anfragen und R eine Menge von "Wahrheitswerten", i. A. die Menge {0,1} ist. (Im folgenden wird R={0,1} angenommen, wenn nichts anders gesagt wird.)
Die Relation r wird im Allgemeinen durch Befragen von Experten zu konkreten Anfragen und Dokumentmengen ermittelt und als Tabelle oder in Form von Listen gespeichert.

Diese Definition scheint auf den ersten Blick wenig auszusagen. Sie schränkt aber ganz erheblich ein, was als Relevanz bezeichnet werden kann. So hängt nach dieser Definition die Relevanz eines Dokuments für eine Anfrage lediglich von der Anfrage und dem Dokument ab. Sie kann nicht durch die anderen Dokumente, die bereits als relevant beurteilt wurden, beeinflusst werden, und auch nicht durch den Wissensstand der Anfragenden, wenn dieser nicht explizit in der Anfrage angegeben wird. Die meisten Systeme lassen eine solche Angabe aber nicht zu.


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