3.5.2.1:
Relevanz
Die Relevanz eines Dokumentes für eine Anfrage ist eine
Relation, r:D×Q->R wobei D={d1,...,dm} die Menge der Dokumente, Q die Menge der Anfragen und R eine Menge von "Wahrheitswerten", i. a.
die Menge {0,1} ist. (Im folgenden wird R={0,1} angenommen, wenn nichts anders gesagt
wird.)
Die Relation r wird im Allgemeinen durch Befragen von Experten zu
konkreten Anfragen und Dokumentmengen ermittelt und als Tabelle oder in
Form von Listen gespeichert.
Diese Definition scheint auf den ersten Blick wenig
auszusagen. Sie schränkt aber ganz
erheblich ein, was als Relevanz bezeichnet werden kann.
So hängt nach dieser
Definition die Relevanz eines
Dokuments für eine Anfrage lediglich von der Anfrage und dem Dokument ab.
Sie kann nicht durch die
anderen Dokumente, die
bereits als relevant beurteilt wurden, beeinflusst werden,
und auch nicht durch
den Wissensstand der
Anfragenden, wenn dieser nicht
explizit in der Anfrage angegeben wird. Die meisten Systeme lassen eine
solche Angabe aber nicht zu.
© 1999 / HTML-Version 13. 7. 1999: R. Ferber, email: R. Ferber